Ab Januar 2020 dürfen Motorräder der Klasse A1 (125 ccm) auch mit dem Autoführerschein gefahren werden, wenn eine zusätzliche Schulung bei einer zugelassenen Fahrschule besucht wurde.

Wir sind vorbereitet und haben bereits das Ausbildungskonzept erstellt und bieten es ab Januar für euch an.

Vorraussetzung für die Schlüsselzahl 196:

– Mindestalter 25 Jahre.
– Seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein.
– 4 mal Unterricht Theorie.
– 5 mal Unterricht Praxis.
– Keine Prüfung

B197 – Die neue Führerscheinregelung!

Kein „Abwürgen“ in der Prüfungsfahrt, volle Konzentration auf den Verkehr, stressfreie Prüfung!

Mehr Informatinen zur Regelung hier.